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Aufnahme in die Werkstätte

In wenigen Schritten zum Werkstattplatz – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.


Was vor der Aufnahme zu klären ist

Schritt 1: Kostenfrage klären

Sprechen Sie mit den Reha-Beratern der Arbeitsagentur oder des zuständigen Kostenträgers. Diese klären, ob und in welcher Form ein Anspruch auf einen Werkstattplatz besteht und wer die Kosten übernimmt.

Schritt 2: Vorgespräch

Nehmen Sie Kontakt mit unserem Sozialpädagogischen Fachdienst auf – entweder über das LAZ (für Menschen mit geistiger Behinderung) oder über Auwald 72 (für Menschen mit seelischer/psychischer Behinderung). Wir besprechen gemeinsam, ob und welche Werkstatt zu Ihnen passt.

Schritt 3: Einwöchiges Praktikum

Vor der Aufnahme findet ein einwöchiges Schnupperpraktikum statt – damit beide Seiten sich kennenlernen können.

Schritt 4: Aufnahmeempfehlung

Nach dem Praktikum wird eine Empfehlung ausgesprochen, ob eine Aufnahme in die Werkstatt sinnvoll ist.

Schritt 5: Kostenübernahmeerklärung

Liegt die Aufnahmeempfehlung vor, wird die Kostenübernahme durch den Kostenträger schriftlich bestätigt. Danach kann es losgehen.


Der Berufsbildungsbereich – wie er aufgebaut ist

Nach der Aufnahme durchlaufen alle neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Berufsbildungsbereich. Er ist in drei Phasen gegliedert:

Eingangsverfahren (bis zu 3 Monate):

Kennenlernen, Beobachten, Orientieren

Erstes Jahr – Grundkurs:

Grundlegende Kompetenzen aufbauen

Zweites Jahr – Aufbaukurs (wenn sinnvoll):

Vertiefung und Weiterentwicklung

Besteht nach dem Berufsbildungsbereich weiterhin ein Förderbedarf, folgt die Aufnahme in den Arbeitsbereich der Werkstätten. Die Kosten werden in Bayern im Regelfall von den Bezirken getragen.


Ablauf der Beruflichen Bildung

Berufliche Bildung – Ablauf
Berufliche Bildung – Eingangsverfahren und Ablauf 1. Jahr
Grundkurs (Gesamtdauer 12 Monate)
Eingangsverfahren (bis zu 3 Monate)
Bildungsplan 1. Jahr (wird fortlaufend ergänzt)
Ausbildungsphase 1:
  • Vertiefung im gewählten Anleitungsschwerpunkt
  • individuell geplante Einzelpraktika in den Werkstätten oder an ausgelagerten WfbM-Arbeitsplätzen
  • externe Praktika
  • Arbeitsbegleitende Maßnahmen und Projekte
Bei Eignung externer Arbeitsplatz / Lehrgang / Ausbildung / Bildungsmaßnahme
Bei weiterem Förderbedarf: Übergang ins 2. Jahr
Berufliche Bildung – Ablauf 2. Jahr
Aufbaukurs (Gesamtdauer 12 Monate)
Bildungsplan 2. Jahr (wird fortlaufend ergänzt)
Ausbildungsphase 2:
  • Vertiefung im gewählten Anleitungsschwerpunkt
  • individuell geplante Einzelpraktika in den Werkstätten oder an ausgelagerten WfbM-Arbeitsplätzen
  • externe Praktika
  • Arbeitsbegleitende Maßnahmen und Projekte
Bei Eignung externer Arbeitsplatz / Lehrgang / Ausbildung / Bildungsmaßnahme
Bei Eignung und Genehmigung durch den Kostenträger erfolgt im Anschluß an die Berufliche Bildung die Aufnahme in den Arbeitsbereich der Werkstätten
Übergang in den Arbeitsbereich der Werkstätten
Inklusion nach der Beruflichen Bildung: Der Arbeitsbereich
Förderplanung (Gesamtdauer eines Planungszeitraumes 12 Monate)
Das Erreichte reflektieren
2 Förderziele: 1 arbeitsbezogenes Ziel · 1 lebenspraktisches Ziel
Neues Planen
2 Förderziele: 1 arbeitsbezogenes Ziel · 1 lebenspraktisches Ziel
Maßnahmen durchführen und dokumentieren
  • vereinbarte Ziele gemeinsam verfolgen/fördern
  • Erfolge kontinuierlich reflektieren und elektronisch dokumentieren
  • ggf. interne oder externe Praktika
  • Arbeitsbegleitende Maßnahmen und Projekte
Bei Eignung externer Arbeitsplatz / Lehrgang / Ausbildung / Bildungsmaßnahme
Bei Eignung und Genehmigung durch den Kostenträger erfolgt im Anschluss die Weiterbewilligung der Maßnahme im Arbeitsbereich der Werkstätten (Regelfall: 2-jährige Berichtserstellung)

Kontakt aufnehmen

Unsere Ansprechpartner helfen Ihnen, die passende Lösung zu finden.

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